Allgemeine Dienstleistungsbedingungen
Allgemeine Dienstleistungsbedingungen
der Coinbegleiter UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 01.04.2026
Die nachfolgenden Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen der Coinbegleiter UG (haftungsbeschränkt) gelten für alle von der Coinbegleiter UG (haftungsbeschränkt), Lindenstr. 38, 50674 Köln, HRB 127108, gegenüber Ihnen als Kunde nach erfolgter Beauftragung erbrachten und zu erbringenden Leistungen.
Mit Ihrer Beauftragung bestätigen Sie, dass Sie diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen vollständig gelesen und verstanden haben und mit ihrer Geltung einverstanden sind. Sie werden nach Akzeptanz Grundlage des Dienstleistungsvertrags mit Coinbegleiter.
1. Allgemeine Bestimmungen
Coinbegleiter bietet die in diesen Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen beschriebenen Dienstleistungen ausschließlich Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB an, also natürlichen Personen, die die Beauftragung zu Zwecken erteilen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmern im Sinne des § 14 BGB werden die Dienstleistungen nicht angeboten.
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, es sei denn, die Geltung abweichender Bestimmungen wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
2. Definitionen
Im Sinne dieser Bedingungen gelten insbesondere folgende Begriffe:
- Allgemeine Dienstleistungsbedingungen: ausschließlich die vorliegenden Geschäftsbedingungen von Coinbegleiter.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen: für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen einer Vertragspartei.
- BGB: Bürgerliches Gesetzbuch.
- Datenschutzerklärung: die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Coinbegleiter, abrufbar unter https://coinbegleiter.com/datenschutzerklaerung.
- Distributed Ledger: Informationsspeicher, die Aufzeichnungen über Transaktionen enthalten und unter Verwendung eines Konsensmechanismus auf eine Reihe von DLT-Netzwerkknoten verteilt und zwischen ihnen synchronisiert werden.
- Distributed-Ledger-Technologie: Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von Distributed Ledgern ermöglicht.
- Kryptotauschplattform: Unternehmen mit entsprechender Zulassung nach Art. 59 MiCAR, über deren Angebot Verbraucher Kryptowerte handeln können.
- Kryptowerte: digitale Darstellungen eines Werts oder eines Rechts, die unter Verwendung von Distributed-Ledger-Technologie oder ähnlicher Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden können.
- MiCAR: Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte.
- Unternehmer: natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Verbraucher: natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu überwiegend privaten Zwecken abschließen.
3. Zustandekommen des Vertrags
Verträge zwischen Coinbegleiter und dem Kunden kommen entweder im Wege elektronischer Kommunikation über das Internet oder unter Anwesenheit eines Vertreters von Coinbegleiter und dem Kunden durch Angebot und Annahme nach Durchführung eines kostenlosen Kennenlerngesprächs zustande.
Im Nachgang zu dem Kennenlerngespräch kann Coinbegleiter dem Kunden ein Angebot zum Vertragsschluss durch Überlassung des Beauftragungsformulars und dieser Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen machen.
Der Kunde kann ein von Coinbegleiter gemachtes Vertragsangebot durch Unterzeichnung des Beauftragungsformulars und Akzeptanz dieser Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen annehmen.
4. Leistungen von Coinbegleiter
Coinbegleiter bietet begleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Bezug auf den selbstständigen Umgang mit Kryptowerten im technischen und praktischen Bereich an.
4.1 Modul Handelskonto
Coinbegleiter unterstützt den Kunden beratend bei der Eröffnung und Nutzung eines Handelskontos bei einer oder mehreren in Deutschland zugelassenen Kryptotauschplattformen.
Die Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf die praktische Umsetzung des Eröffnungsprozesses sowie die technische und praktische Erläuterung der einzelnen Funktionen des Handelskontos, insbesondere der Erteilung von Kauf- oder Verkaufsorders sowie gegebenenfalls der Funktionsweise unterschiedlicher Orderarten und weiterer Funktionen.
Alle gegenüber der Kryptotauschplattform erforderlichen Angaben, Maßnahmen sowie Willens- und Vertragserklärungen werden ausschließlich vom Kunden selbst und auf eigener Entscheidungsgrundlage vorgenommen. Coinbegleiter ist weder befugt noch bevollmächtigt oder verpflichtet, für den Kunden rechtsverbindliche oder rechtsrelevante Erklärungen abzugeben.
4.2 Modul Eigenverwahrung
Coinbegleiter berät den Kunden zu den technischen Möglichkeiten der Eigenverwahrung von Kryptowerten und gibt einen Überblick über am Markt verfügbare Hardware-Wallet-Produkte von Drittanbietern.
Hat der Kunde ein Hardware-Wallet-Produkt erworben, unterstützt Coinbegleiter technisch beratend bei der Einrichtung des Geräts und erläutert dessen Funktionsweise, insbesondere im Hinblick auf die zugrundeliegende Schlüssel-Kryptografie.
Zu keinem Zeitpunkt erlangt Coinbegleiter Kenntnis von privaten Schlüsseln oder Seed-Phrasen des Kunden und hat deshalb zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit, über Kryptowerte des Kunden zu verfügen.
4.3 Modul Transaktionsdokumentation
Coinbegleiter unterstützt bei der sauberen und lückenlosen Erfassung und Dokumentation von Transaktionen mit Kryptowerten, etwa zur Aufbereitung für steuerliche oder rechtliche Zwecke.
Erfasst und dokumentiert werden sowohl laufende als auch, soweit erforderlich, in der Vergangenheit getätigte Transaktionen.
Die Transaktionsdokumentation wird standardmäßig als Microsoft-Excel-Datei im Format .xlsx bereitgestellt. Optional und auf Anforderung des Kunden kann zusätzlich eine Bereitstellung im PDF-Format erfolgen.
4.4 Hinweise zu Drittanbietern und Provisionen
Coinbegleiter hat mit einigen Kryptotauschplattformen vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen, nach denen Coinbegleiter bei erfolgreicher Vermittlung wirtschaftliche Vorteile in Form von Provisionen, sonstigen Zuwendungen oder Vergünstigungen erhalten kann.
Unabhängig davon trifft ausschließlich der Kunde selbst die Entscheidung über die Eröffnung eines Accounts bei einer Kryptotauschplattform. Coinbegleiter nimmt keinen Einfluss auf die Wahl einer bestimmten Plattform und gibt insbesondere keine Empfehlung zum Abschluss konkreter Geschäfte über die Anschaffung oder Veräußerung von Kryptowerten.
Zu Drittanbietern von Hardware-Wallet-Produkten besteht kein vertragliches Verhältnis. Für den Erwerb entsprechender Produkte erhält Coinbegleiter keine Provisionen oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteile.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm mitgeteilten und zur Verfügung gestellten Informationen jederzeit vollständig, zutreffend und aktuell sind.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner gegenüber Coinbegleiter gemachten Angaben laufend zu überprüfen und Änderungen in Textform, zum Beispiel per E-Mail, mitzuteilen.
Coinbegleiter ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Angaben des Kunden zu überprüfen. Öffentliche Register oder sonstige öffentlich zugängliche Informationsquellen entbinden den Kunden nicht von diesen Pflichten.
6. Vergütung und sonstige Kosten
6.1 Setup-Fee
Bei Beauftragung von Coinbegleiter entsteht für jedes gewählte Modul (Handelskonto, Eigenverwahrung, Transaktionsdokumentation) eine Setup-Fee in Höhe von 199,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Diese ist innerhalb von 10 Tagen nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung auf das Geschäftskonto von Coinbegleiter zu zahlen.
6.2 Beratungsvergütung
Die Beratungsleistungen in den Modulen Handelskonto und Eigenverwahrung werden nach zeitlichem Aufwand vergütet. Der Satz beträgt 150,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Stunde bei minutengenauer Abrechnung.
6.3 Dokumentationsvergütung
Für die Aufarbeitung und Dokumentation von Transaktionen gelten folgende Vergütungssätze:
- Für die ersten 500 erfassten Transaktionen: 0,30 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer je Transaktion
- Ab der 501. Transaktion: 0,19 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer je Transaktion
Soweit Transaktionen aufgrund fehlender Datenhistorie, fehlerhafter API-Daten oder hoher Komplexität nicht automatisiert verarbeitet werden können, kann Coinbegleiter nach vorheriger Information in Textform und Zustimmung des Kunden eine Vergütung nach zeitlichem Aufwand auf Basis eines Stundensatzes von 150,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer verlangen.
6.4 Rechnungsstellung und Zahlungsfrist
Die Vergütung nach den Ziffern 6.2 und 6.3 wird jeweils zu Beginn des Folgemonats für den abgelaufenen Monat ordnungsgemäß in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
6.5 Sonstige Kosten
Dem Kunden können zusätzliche Kosten durch Dienstleistungen Dritter oder den Erwerb von Produkten von Drittanbietern entstehen, etwa für Internetnutzung, Telefonie, Strom oder Hardware. Diese Kosten entstehen ausschließlich im Verhältnis zum jeweiligen Drittanbieter. Coinbegleiter hat auf Entstehung und Höhe solcher Kosten keinen Einfluss.
7. Kommunikation und Vertragssprache
Die Kommunikation zwischen Coinbegleiter und dem Kunden erfolgt in der Regel elektronisch per unverschlüsselter E-Mail.
Vertragssprache ist Deutsch.
8. Keine Verwahrung von Kryptowerten
Coinbegleiter bietet keine Verwahrung oder Verwaltung von Kryptowerten an.
Im Rahmen des Moduls Eigenverwahrung empfiehlt Coinbegleiter grundsätzlich die Eigenverwahrung von Kryptowerten. Es steht dem Kunden jedoch frei, eigenverantwortlich ein zugelassenes Kryptoverwahrinstitut seiner Wahl mit der Verwahrung oder Verwaltung seiner Kryptowerte zu beauftragen.
9. Haftungsregelungen und Haftungsbeschränkungen
Coinbegleiter haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Coinbegleiter nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Coinbegleiter ausgeschlossen.
10. Sicherheit und Risikohinweise
Die von Coinbegleiter angebotenen Leistungen beziehen sich ausschließlich auf begleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen im technischen und praktischen Umgang mit Kryptowerten. Es erfolgt ausdrücklich keine Beratung zu wirtschaftlichen Chancen und Risiken von Investitionen in Kryptowerte.
Coinbegleiter erbringt keine nach Art. 59 ff. MiCAR zulassungspflichtigen Kryptowerte-Dienstleistungen im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 16 MiCAR. Solche Leistungen sind gegebenenfalls von Drittanbietern zu beziehen.
Unabhängig davon wird darauf hingewiesen, dass mit Investitionen in Kryptowerte Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust verbunden sein können.
Bei der Verwahrung von Kryptowerten ist darauf zu achten, dass private Schlüssel oder Zugangsdaten ausschließlich dem Kunden selbst bekannt sind. Soweit ein Drittdienstleister mit der Verwahrung beauftragt wird, sollte dieser über die erforderliche Zulassung verfügen.
Transaktionen mit Kryptowerten sind grundsätzlich irreversibel. Wird ein Transfer an eine falsche Adresse vorgenommen, besteht ohne Mitwirkung des Empfängers keine Möglichkeit der Rückgängigmachung.
11. Vertragslaufzeit, Kündigung und Beendigung des Vertrags
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Es kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Beendigung erfolgt zum Monatsbeginn nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform, zum Beispiel per E-Mail.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Datenschutz
Informationen zum Umgang von Coinbegleiter mit personenbezogenen Daten, insbesondere zu deren Erhebung, Verarbeitung und Nutzung im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Coinbegleiter.
13. Änderung dieser Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen
Coinbegleiter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen jederzeit zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
Geänderte Fassungen können rechtswirksam werden, wenn der Kunde der Änderung ausdrücklich zustimmt oder wenn Coinbegleiter die Änderung spätestens zwei Monate vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitteilt und der Kunde nicht widerspricht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zustimmungsfiktion erfüllt sind.
Auf die Folgen des Schweigens wird Coinbegleiter im Änderungsangebot ausdrücklich hinweisen.
Eine Zustimmungsfiktion ist ausgeschlossen bei Änderungen der Vergütung, der Hauptleistungspflichten sowie der Regelungen zur Änderung dieser Bedingungen selbst.
Macht Coinbegleiter von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde das Vertragsverhältnis vor Wirksamwerden der Änderungen fristlos und kostenfrei kündigen. Hierauf wird im Änderungsangebot gesondert hingewiesen.
14. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen, der Kollisionsnormen anderer Rechtsordnungen sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Alle dargestellten Inhalte dienen ausschließlich der Information. Es werden keine Renditen zugesichert oder prognostiziert. Der Wert von Bitcoin kann steigen oder fallen; ein vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Entscheidungen und Verantwortung liegen ausschließlich beim Kunden.
© 2026 CoinBegleiter · Denis Kersting